Durch die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) hat die EU bereits 2018 klare Vorgaben für den nachbarschaftlichen Stromhandel gemacht. Auch die Schweiz ist bemüht den Ausbau von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften, dem Schweizer Äquivalent der Energiegemeinschaft, weiter voranzutreiben. Bislang waren hierzulande lediglich ZEVs und EVGs (Eigenverbrauchsgemeinschaften) möglich, welche die gemeinschaftliche Nutzung von Energie auf einzelne Gebäude oder, im besten Fall, auf verbundene Wohnsiedlungen beschränkt. Diese fanden jedoch von vielen Schweizer Energieversorgungsunternehmen bisher wenig Beachtung, sondern rief eher Energiedienstleister auf den Plan, welche ihren Kunden eigene Messinfrastruktur installieren, um diese als zusätzlichen Service anbieten zu können.
Ein erwähnenswertes Projekt ist die erste Energiegemeinschaft in der Schweiz namens
Quartierstrom. Als Ursprung von Exnaton, entstand das Forschungsprojekt unter der Leitung der ETH Zürich und mit Unterstützung des Wasser- und Elektrizitätswerks Walenstadt. Seit dem erfolgreichen Abschluss des Projekts hat sich aus rechtlicher Sicht lange Zeit wenig getan. Dies änderte sich im Herbst 2023: Mit dem Beschluss des “Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien”, auch
Energie-Manteleralss genannt, schuf das Schweizer Parlament Ende September einen konkreten Rechtsrahmen. Erstmals darin enthalten sind konkrete Bestimmungen rund um lokale Elektrizitätsgemeinschaften, welche die Weichen für den nachbarschaftlichen Stromhandel ab Jahresbeginn 2025 stellen.